Auch Fergie bediente sich schon bei Kraftwerk.
Hier der kurze Ausschnitt aus Kraftwerks „It’s more fun to compute“:
und der Song „Fergalicious“ von Fergie:
Spannend wird’s ab Minute 2:08 – und noch einmal bei Minute 3:12.
15. April, 2008 von soulkeeper
Auch Fergie bediente sich schon bei Kraftwerk.
Hier der kurze Ausschnitt aus Kraftwerks „It’s more fun to compute“:
und der Song „Fergalicious“ von Fergie:
Spannend wird’s ab Minute 2:08 – und noch einmal bei Minute 3:12.
Sehr coole Serie, Nils.
Erkennst Du das so auf Anhieb?
Dürfen die das? Oder steht das irgendwo geschrieben, dass der Sample von Kraftwerk ist? Ich mein, gerade bei dem Coldplay-Lied fällt es ja direkt auf.
Ach, ich bin doof. Das mit Coldplay schriebst Du ja schon… *doh*
Du mußt mal beide gleichzeitig abspielen, dann hört man das sofort.
Aaalso…. zur Rechtsfrage: Soweit ich weiß, gilt auch hier die Hürde der sogenannten Schaffenshöhe. Wern nur ein einzelnes Wort oder ein kurzes Sample von anderen Künstlern einsetzt, hat in der Regel nichts zu befürchten, es sei denn, man verwendet dieses Sample, um einen Wiedererkennungswert beim Zuhörer zu schaffen und verwendet es als Hauptbestandteil seiner eigenen Musik.
Hier können wir also anhand der zwei von mir gelieferten Beispiele schonmal zwei Arten herausstellen:
1. Fergie hat nur ein Samplebruchstück verwendet und es ist kein maßgeblicher Bestandteil ihres Songs. Darüber hinaus klingt das Sample für mich so, als sei es nach dem Sample Clearing Verfahren neu aufgenommen worden. Hier dürfte Kraftwerk bei einer Klage vermutlich ins Leere greifen.
2. Coldplay hat ein Kraftwerk-Sample zum maßgeblichen Bestandteil ihres Songs gemacht. Das Hauptriff beasiert nunmal auf Kraftwerk und erinnert auch sofort an Kraftwerk, wenn man den Song kennt. Da nützt es auch nichts, dass das Riff jetzt von Gitarren und nicht durch Synthies gespielt wird. Hier ist also definitiv die Erlaubnis des originalen Künstlers erforderlich. In der Regel wird in einem solchen Falle auch der Ursprungskünstler mit als Urheber des Songs angegeben.
Da fällt mir übrigens ein, dass ich mal gehört habe, dass Moby sogar einen eigenen Anwalt beschäftigt, der sich nur um die Rechte für seine Samples kümmert. Moby verwendet nämlich sehr gerne Originalsamples, die oft auch die notwendige Schaffenshöhe aufweisen.
…als dritten Punkt gibt’s übrigens noch das covern von Stücken. Aber dazu komme ich in meiner Themenwoche auch noch. 🙂
Ist mir beim ersten Hörgang 2006 oder wann es rauskam sofort aufgefallen
wie kann man das überhören
aber es handelt sich hierbei um ein SECOND HAND Sample
Fergie hat Elemente ihres Songs von einem Sample eines Hip Hop Acts aus den 80ern oder 90ern ich glaube Arabian Prince
der hatte wiederum bei KRAFTWERK abgekupfert.
Aber Kraftwerk sind nie juristisch gegen ihn vorgegangen
Arabian Prince aber sehr wohl er verklagte FERGIE und am ende flossen 20 Prozent der Einnahmen der Single aus den USA in sein Portemonnaie