Also so langsam krieg ich die Motten!
Ich habe bis März 2010 Leistungen nach SGB II bezogen (kurz: Hartz IV) und am 08.03.2010 eine neue Tätigkeit aufgenommen, wie man so schön sagt.
Am 08.05.2010 flatterte mir eine Rückforderung ins Haus, die Rückzahlungen vom 01. bis 31.03.2010 ausweist. Nun, da habe ich mir gedacht: Ist wohl irgendwas falsch gelaufen und weise einfach freundlich darauf hin, dass die Rückforderungen eigentlich erst ab dem 08.03.2010 aufgerechnet werden sollten.
Also habe ich den Sachbearbeiter der ARGE Castrop-Rauxel angeschrieben und entsprechend ausgeführt, wann ich meine Beschäftigung aufgenommen habe und dass dies auch ausreichend bei der ARGE dokumentiert sein müsste, da ich ja in Absprache mit der ARGE in der ersten Märzwoche zunächst eine Probearbeitswoche eingelegt habe.
Rund zwei Wochen später erhielt ich eine Antwort, dass mir ein Einschreiben mit einem „Aufhebungs- und Erstattungsbescheid“ zuginge. „Oh, prima!“ dachte ich mir. Das war ja unkompliziert. Bei Aufhebungsbescheid dachte ich dabei noch an die Aufhebung des strittigen Bescheids. Pustekuchen!
Heute habe ich das Einschreiben erhalten… und darin? Das gleiche Schreiben, wie ursprünglich mit Rückforderungen ab dem 01.03.2010 – jetzt allerdings als Einschreiben und als „Bescheid“. So lob ich mir das. Kein Wort darüber, dass meine Einwände nicht berücksichtigt werden konnten oder dass ich im Unrecht bin, weil Vorschrift XYZ das anders regelt. Nein – einfach wieder die ursprüngliche Aufrechnung.
So langsam zweifle ich die Kompetenzen der Verwaltung an, auf die ich *eigentlich* große Stücke halte und die ich im Gesamten auch weiterhin für kompetent halte. Ich mache mir aber Sorgen, dass ich doch so gehäuft gar nicht als Einzelner in die Scheiße greifen kann. Statistisch gesehen muß ich doch die große Ausnahme sein. ODER???
Ich habe mal eine neue Kategorie eingeführt: „Verwaltungsangelegenheiten“ – scheint sich so langsam zu lohnen…